Ambulante Rehabilitation
AMBULANTE REHABILITATION
Die ARS ist ein Behandlungsangebot für Menschen, die von Suchtmitteln abhängig sind, ein suchtmittelfreies Leben anstreben und aktiv und regelmäßig an ihrem Behandlungs- und Gesundheitsprozess mitarbeiten wollen.
THERAPIEANSATZ
Ressourcenorientierter, methodenübergreifender, integrativer Ansatz; tiefenpsychologische bzw. verhaltenstherapeutische Einzel-/Gruppentherapie.
THERAPIEANGEBOTE
Wöchentliche Gruppen- und Einzeltherapie mit individueller Behandlungsplanung und Entspannungstherapie. Gemeinsame therapeutische Gespräche mit Angehörigen und Partner/in.
- Sozialdienst
- Schuldenberatung
Die Regelbehandlungsdauer beträgt 6 bis 12 Monate. In Einzelfällen kann die Behandlung verkürzt oder verlängert werden.
AUFNAHMEKRITERIEN
Suchtmittelfreiheit oder vorherige qualifizierte Entgiftung; Mindestalter 18 Jahre; Fähigkeit/Stabilität, um sich auf psychotherapeutische Prozesse einzulassen und Termine regelmäßig und über einen längeren Zeitraum wahrzunehmen; stabile bzw. unterstützende Kontakte im sozialen Umfeld; fester Wohnsitz; bestehende Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis bzw. die Motivation zu einer beruflichen Integration und der Inanspruchnahme entsprechender Hilfe.
AUFNAHME
Suchtabhängige können in die ambulante Therapie aufgenommen werden, wenn:
- ein Bewerbungsschreiben mit ausführlichem Lebenslauf, eine Suchtgeschichte und ggf. eine Therapiereflexion aus vorherigen Behandlungen vorliegt.
- eine gültige Kostenzusage durch den zuständigen Kostenträger vorliegt.
- ein Aufnahmegespräch mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der ambulanten Therapie stattgefunden hat.
VERTRAG
Über die ambulante Behandlung wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, in dem sich die Patienten der ARS zur regelmäßigen Teilnahme an den therapeutischen Angeboten verpflichten.
Folgendes kann zum vorzeitigen Abbruch der Behandlung führen:
- verschwiegene Rückfälle
- Versäumen vereinbarter Termine
- Androhen und Ausüben von Gewalt
AMBULANTE NACHSORGE
Suchtmittelabhängige können nach einer abgeschlossenen Entwöhnungsbehandlung in die ambulante Nachsorge aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt nach einem Infogespräch und der Kostenzusage durch den Leistungsträger.
NADO & CARITAS
DORTMUND ENNEPE-RUHR
Die Erfahrung und langjährige wissenschaftliche Forschung haben gezeigt, dass Zusammenschlüsse, Kooperationen und Netzwerkbildung für die effektive Nutzung der bestehenden Angebote für Suchtmittelabhängige sinnvoll sind. Die ambulante Rehabilitation Such/Nachsorge hat hier eine wesentliche Bedeutung.
LEISTUNGSTRÄGER
Leistungsträger der ambulanten Rehabilitation Sucht/Nachsorge sind alle Rentenversicherungsträger und Krankenkassen.
KOOPERATION
Es besteht eine enge Kooperation mit der örtlichen Suchthilfe in verschiedenen Gremien.