Die Anpassung des Regelsatzes für Hartz-IV-Empfänger reicht vorne und hinten nicht. Das zeigt sich für die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW im von ihr und dem Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen heute (24. März 2022) vorgelegten Arbeitslosenreport.

Benzin oder Lebensmittel – die Lebenshaltungskosten steigen seit Jahren. Durch den Krieg in der Ukraine und corona-bedingte Mehrausgaben hat sich die Lage immens verschärft. Das ist schwierig für viele Menschen, und es ist existenzbedrohend für Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen. Während der Verbraucherpreisindex von Dezember 2020 bis Dezember 2021 um 5,2 Prozent gestiegen ist, wurde der Regelsatz für das Jahr 2022 um lediglich 0,7 Prozent erhöht.

„Es bedarf keiner großen Rechenkünste, um zu sehen, dass das nicht reichen kann. Die Grundsicherung muss das Existenzminimum sicherstellen. Wenn solch enorme Preissteigerungen nicht berücksichtigt werden, ist der Regelsatz verfassungswidrig! Hier muss der Gesetzgeber dringend ran“, fordert Hans Georg Liegener, Caritasdirektor des Caritasverbandes für das Bistum Essen e.V. Bereits 2014 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelbedarfe an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. „Seitdem ist die Schere immer weiter auseinandergegangen. Schon im Januar war mehr als offensichtlich, dass mit lächerlichen 3 Euro mehr pro Monat die steigenden Lebenshaltungskosten nicht aufgefangen werden können. Und nun gehen durch den Krieg in der Ukraine noch die Energiekosten durch die Decke“, so der Caritasdirektor.

Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten, heißt es im Verfassungsgerichtsurteil. Die Wohlfahrtsverbände in NRW fordern eine Erhöhung, die zum Verbraucherpreisindex passt und so der Lebensrealität entspricht. Nach ihren Berechnungen müsste ein bedarfsgerechter Regelsatz für einen alleinstehenden Menschen deutlich über 600 Euro pro Monat liegen. Aktuell beträgt er jedoch nur 449 Euro. Nach Berechnungen der Bundesbank ist für das Jahr 2022 mit einem weiteren Anstieg des Verbraucherpreisindexes zu rechnen. „Steigende Preise, aber nicht mehr Geld zum Leben – das funktioniert so nicht. Wir brauchen eine Anpassung der Regelsätze und Soforthilfemaßnahmen. Mit 100 Euro mehr im Monat wäre zumindest eine kurzfristige Unterstützung gegeben.“ fordert Hans Georg Liegener.

In den Ruhrgebietsstädten des Bistums Essen beziehen im Schnitt 16 Prozent aller Menschen SGB II-Leistungen. Im Ennepe-Ruhr-Kreis sind es rund 10 Prozent. Der Arbeitslosenreport zeigt: Besonders kritisch sieht es bei Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern aus. „Die Erkenntnisse sind nicht neu und gerade deswegen ist es so erschreckend, dass sich seit Jahren nichts an der Situation ändert“, so Hans Georg Liegener. Gleiches gelte für Kinder im SGB II-Bezug. Im Ennepe-Ruhr-Kreis sind 15,4 Prozent der Unter-18-Jährigen arm (bei Kindern unter drei Jahren 15,5 Prozent, bei Drei- bis Sechsjährigen sogar 17,7 Prozent).  „Das können wir nicht länger hinnehmen. Wir benötigen sofort den Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder und die Kindergrundsicherung muss endlich umgesetzt werden.“

Der komplette Arbeitslosenreport NRW 1/2022 ist zu finden unter:

https://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/initiativen/arbeitslosenreport-nrw/arbeitslosenreport-nrw-uebersicht

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